Wir unterstützen Sie gerne in Ihrer Verantwortung für den Brandschutz:
als Brandschutzbeauftragter nach DGUV 205-003
Ob in Ihrem Betrieb ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben ist, oder Sie das Thema Brandschutz in Ihrem Unternehmen einfach in qualifizierten Händen wissen wollen, gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Ausbildung
Ihrer Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023
Die
DGUV 205-023 bestimmt die Notwendigkeit, Anzahl und Ausbildung von Brandschutzhelfern in allen Betrieben, auf der Rechtsgrundlage von Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Unfallverhütungsvorschriften und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) u.a.
Die
theoretische Ausbildung der Brandschutzhelfer dauert 2-4 Zeitstunden, je nach Vorerfahrung der Teilnehmer. Dazu kommt der Praxisanteil mit etwa 5-10 Minuten pro Teilnehmer.
Die
Gruppengröße sollte zwischen 6 und 12 Teilnehmern liegen.
Die
Durchführung kann inhouse in Ihrem Betrieb durchgeführt werden oder in einem externen, offenen Seminar in Ihrer Nähe.
Gerne
erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot.
Planung, Organisation und
Durchführung von Brandschutzunterweisungen
Alle
Mitarbeiter sind verpflichtend mindestens einmal jährlich im Brandschutz zu unterweisen. Zusätzliche Unterweisungen sind bei betrieblichen Änderungen, Versetzungen oder für neue Mitarbeiter durchzuführen.
Das
Ziel der Unterweisungen sind die Information über Gefahren und Schutzmaßnahmen, sowie die Erläuterung von Handlungsweisen und der Austausch von Erfahrungen.
Es
kann sinnvoll sein, möglichst alle Mitarbeiter/innen in einer Versammlung oder einzeln in Gruppen/Teams zu unterweisen, je nach Unternehmen oder Thema.
Gerne
planen wir Ihre Brandschutzunterweisung mit Ihnen und führen diese mit Ihnen gemeinsam durch.
Nehmen
sie gerne Kontakt mit uns auf für ein konkretes Angebot.